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| »Wirtschaftsweiser« fordert Absenkung der Hartz-IV-Regelsätze um 30 Prozent |
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| Published by junge Welt / apn | |
| Monday, 08 February 2010 | |
Warten auf die Verfassungsrichter Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist heftiger Streit um die künftige Ausgestaltung dieser Transferleistung entbrannt. Der sogenannte Wirtschaftsweise Wolfgang Franz sprach sich am Wochenende laut einem Vorabbericht der Wirtschaftswoche dafür aus, die Regelsätze um 30 Prozent abzusenken und im Gegenzug die Zuverdienstmöglichkeiten zu erweitern. Zur Begründung führte Franz an, daß Familien von Hartz-IV-Empfängern in vielen Fällen besser gestellt seien, als vergleichbare Haushalte von geringverdienenden Vollzeitbeschäftigten. Dies verletze das Lohnabstandsgebot. Um unabhängig von den Bezügen der Eltern die Lage der Kinder zu verbessern, hält Franz die teilweise Umstellung von Hartz IV für Kinder auf Sachleistungen für sinnvoll. Im Bildungsbereich etwa böte sich ein Gutscheinsystem an, zum Beispiel für Kindergärten oder die Schulverpflegung. Derzeit fließe das Geld für die Kinder »völlig unkonditioniert an den Haushaltsvorstand«, kritisierte der Ökonom.
Die designierte Vorsitzende der Partei Die Linke, Gesine Lötzsch, rief derweil zum politischen Streik gegen Hartz IV auf. Arbeitsniederlegungen seien »ein gutes Mittel, um sozial ungerechte Gesetze wie Hartz IV zu bekämpfen«, sagte Lötzsch dem Hamburger Abendblatt (Montagausgabe) zufolge. Der Paritätische Wohlfahrtsverband blickt der Entscheidung in Karlsruhe zuversichtlich entgegen: Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider geht einem Bericht der Rheinpfalz am Sonntag zufolge davon aus, daß die Verfassungsrichter am Dienstag die Bundesregierung auffordern werden, in einer bestimmten Frist in einem transparenten Verfahren den Mindestbedarf für Kinder zu ermitteln. Damit käme es endlich zu einer offensiven Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, betonte er. Nach Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes sind die gegenwärtigen Hartz-IV-Sätze 20 bis 30 Prozent zu niedrig bemessen. |
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