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| Rechte für Homosexuelle in Luxemburg |
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| Published by déi Gréng | |
| Tuesday, 24 November 2009 | |
Drei Schritte vor und zwei zurück?déi gréng sind erstaunt, dass die Ethikkommission keine fortschrittlichere und couragiertere Stellungnahme zum Adoptionsrecht vertritt. Auch wenn es sich hier nicht um ein rechtlich verbindliches Gutachten handelt, so ist dies doch wieder bezeichnend für die konservative und ängstliche Grundhaltung in unserer Gesellschaft gegenüber der Homosexualität.Für déi gréng ist es selbstverständlich, dass bei Adoptionsfragen prioritär das Wohl und Interesse des Kindes ausschlaggebend sein müssen. Allerdings kann man sich nicht vorstellen, wie das Kindeswohl mit dem rechtlichen Statut oder der sexuellen Orientierung der Adoptiveltern in Zusammenhang stehen könnte. „Das Recht auf Adoption – ob Volladoption oder einfache Adoption- muss von präzisen und objektiven Kriterien abhängen. Die humanen und erzieherischen Qualifikationen der Antragsteller müssen ausschlaggebend sein, ob einer Adoption zugestimmt wird oder nicht“, so Viviane Loschetter. Die Ethikkommission schlägt vor, die Volladoption für eingetragene Partnerschaften zu ermöglichen, allerdings nur für heterosexuelle Paare. Sie verschließt sich also der Möglichkeit, homosexuellen Paaren- sowie Einzelpersonen- das Volladoptionsrecht zuzugestehen. Diese Haltung ist unverständlich und angesichts der hohen Scheidungsraten und der sogenannten Patchworkfamilien mehr als unzeitgemäß. „Bei einer Reform des Adoptionsgesetzes muss es vor allem um die Rechte der Kinder gehen“ unterstreicht Felix Braz, „Eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern, welche die nötigen Qualitäten hat, um dem Kind ein geborgenes familiäres Umfeld zu geben, ist für das Kind eine Lösung mit Perspektiven. Die Alternative zur Adoption ist ein Leben im Kinderheim". Werden die Vorschläge der Ethikkommission umgesetzt, so werden in Luxemburg wieder neue Differenzen zwischen hetero- und sexuellen Paaren zementiert werden: nicht nur dass homosexuellen Paaren generell das Volladoptionsrecht verwehrt bleiben würde, sie würden auch sowohl bei der eingetragenen Partnerschaft wie der geplanten Öffnung der Ehe über weniger Rechte als heterosexuelle Paare verfügen. Unabhängig der Tatsache, dass für déi gréng eine grundlegende Reform des bestehenden Adoptionsgesetzes mit objektiven Kriterien für die erzieherischen und menschlichen Qualifikationen der Adoptiveltern durchzuführen ist, so muss es in einem modernen und fortschrittlichen Staat selbstverständlich sein, dass zukünftige Gesetzesreformen oder neue Gesetze bestehende Diskriminationen von homosexuellen Personen abschaffen und nicht neue einführen. Heterosexuelle und homosexuelle Paare müssen über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen: ob sie frei oder in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben oder verheiratet sind. |
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